im Notfall

Krankenseelsorge

Die Sorge um die Mitglieder unserer Pfarreien, die wegen einer Krankheit nicht mehr aktiv am Gemeindeleben teilnehmen können, ist ein wichtiger Bereich der Pastoral.

Die Krankenseelsorge geschieht durch

  • Besuche von haupt- oder ehrenamtlichen Pfarrmitgliedern, die rund um die Frage „Wie geht“s?“ vermitteln, dass die kranken Menschen nicht alleingelassen sind.
  • das Bringen der Krankenkommunion durch haupt- oder ehrenamtliche Pfarrmitglieder, damit die Kranken die Nähe und den Trost Gottes in der Liturgie erleben können.
  • die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung durch den Pfarrer oder den Pfarrvikar, damit Kranke „aufgerichtet“ (vgl. Jak 5, 14f) werden und sie so durch den Glauben gestärkt an ihrer Krankheit nicht verzagen.

Organisatorisches

Grundsätzlich sind wir darauf angewiesen, durch Menschen mit offenen Augen zu erfahren, welche Gemeindemitglieder krank sind und einen Besuch wünschen. Melden Sie uns deshalb über das Pfarrbüro, wenn Sie von einem kranken Gemeindemitglied wissen. Es hat sich als hilfreich herausgestellt, wenn die/der Kranke bereits im Vorfeld angefragt wird, ob sie/er einen Besuch von kirchlicher Seite wünscht.

Gerne besuchen die hauptamtlichen Mitarbeiter im Vorfeld der kirchlichen Hochfeste (Ostern und Weihnachten) die Kranken, um ihnen die Kommunion zu bringen. Regelmäßige Besuche durch einen der Priester sind darüber hinaus leider nicht möglich, im Einzelfall kann aber sicherlich eine sinnvolle Lösung gefunden werden. Regelmäßige – z.B. monatliche – Besuche zur Krankenkommunion können über ehrenamtliche dafür beauftragte Mitarbeiter organisiert werden.

Todesfall

Über Jahrhunderte hin haben die Christen – in konfessionell unterschiedlicher Ausprägung – im Geiste des Alten und Neuen Testamentes den Toten das letzte Geleit gegeben und den Hinterbliebenen in Verkündigung und Liturgie, durch helfenden Beistand und sorgende Begleitung Trauerhilfe geleistet. Sterben und Tod gehörten zum Leben und erhielten ihre Deutung und Sinngebung aus der Hoffnung der Christen, die aus der Zusage Jesu kommt: „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt. Und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird auf ewig nicht sterben“ (Joh 11,25 f).

(aus: Tote begraben und Trauernde trösten, Die deutschen Bischöfe, Nr. 81)

Wir kommen zu Ihnen

Wenn Sie nach dem Tod eines lieben Verwandten gern von einem Seelsorger besucht werden möchten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns wie hier angegeben.

Die Beerdigung

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Leider ist ein kirchliches Begräbnis nicht möglich, wenn der Verstorbene den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt hat. Da die Begleitung der Hinterbliebenen aber eine wichtige seelsorgliche Aufgabe ist, werden wir im konkreten Einzelfall dir Möglichkeiten prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns wie unten angegeben!

Terminvereinbarungen

Im Pfarrverband Burgkirchen erfolgt die Vereinbarung des Beerdigungstermins grundsätzlich über das Pfarrbüro in Burgkirchen.

Hier finden Sie die unsere Adressen und Telefonnummern.

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